Zulassungen / Prüfzeugnisse Nachweise Rauchschutz

Nachweise Rauchschutz

Thema Rauchschutztüren nach DIN 18095. Unsere Rauchschutz-Türelemente sind nach DIN 18095 geprüft.

Produktcode

Typ HW = Holzwerkstoff-Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise
Typ HR = Holzrahmen-Türen aus Massivholz
Zahl = ca. Türdicke in Millimeter
RS = Rauchschutz

Weitere Informationen zu Thema Brandschutz finden Sie in unserem Handbuch Kapitel 3.8

Kennzeichnung und Überwachung

Die Rauchschutz-Funktion ist vom Hersteller durch ein Kennzeichnungsschild (im Türfalz) zu belegen und durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachzuweisen. Reinaerdt als Hersteller bescheinigt außerdem mit dem "Ü-Zeichen" und Werksbescheinigung die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.

Hinweis zu Rauchschutz-Verglasungen

Festverglasungen sind rauchdicht, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind und tragen deshalb kein Kennzeichnungsschild:

  • Sicherheitsgläsern (z.B. VSG, ESG ab 6 mm)
  • Dauerelastische Scheiben-Abdichtung, inkl. Abdichtung aller Baufugen (z.B. durch Silikon)
  • Montage nach Hersteller Einbauvorschrift

Eine Kombination mit ein- oder zweiflügeligen REINÆRDT-Rauchschutztüren (Typ HW50, HW54, HW68, HR70) ist dauerfunktionstechnisch nachgewiesen. Bitte beachten Sie, daß geprüfte Rauchschutztüren das Prüfzeugnis verlieren, wenn sie in fremd hergestellte Verglasungen zum Einsatz kommen. Nachzulesen in der Prüfnorm (DIN 18095, Teil 2, Abschnitt 3.2) und der Norm (DIN 4102, Teil 18), die im Abschnitt 4.1.6 fordert, daß die Verbindung und Befestigung mit angrenzenden Bauteilen nur mit Eignungsnachweis erlaubt ist.

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