Bei einem Brand sind die schnell entstehenden Rauchgase eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen. In der Vergangenheit wurden die Gefahren unterschätzt was leider zu tragischen Ereignissen führte.
Die schnelle Ausbreitung von Rauchgasen, die Verqualmung von Rettungs- und Fluchtwegen ist bei der Evakuierung von Menschen und Tieren ein großes Problem. Neben der auftretenden Panik, der Sichtbehinderung von Flüchtenden und Rettern der Feuerwehren sind es die giftigen Gase und der Sauerstoffmangel, die den Personen im Gebäude zum Verhängnis werden können.
Aufgabe von Rauchschutztüren ist es im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern.
... ist als technische Baubestimmung in allen deutschen Bundesländern eingeführt. Damit ist eine verbindliche Vorgabe, Eignung und Einsatz für alle "rauchdichten" Türen vorgeschrieben, für die ein entsprechendes Prüfzeugnis vorzulegen ist. Bewusste Abweichungen von dieser Regelung können mit hohen Kosten, Regresskosten zu einem späteren Austausch der Türelemente führen.
Unsere Rauchschutz-Türelemente sind nach DIN 18095 geprüft und entsprechen zusätzlich den Schallschutzklassen 1,2 bzw. 3 der VDI-Richtlinie 3728.
Typ HW = HolzWerkstoff-Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise
Typ HR = HolzRahmen-Türen aus Massivholz
Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Als geregeltes Bauprodukt ist die Prüfung von Rauchschutztüren in einer akkreditierten Prüfanstalt durchzuführen.
Rauchschutztüren können keinen hermetischen (luftdichten) Raumabschluss gewährleisten. Es wurde eine Leckrate festgelegt, die keine unmittelbare Gefahr für die flüchtenden Personen darstellt.
Die Leckrate des geschlossenen Türelementes darf (bei Über- bzw. Unterdruck von 5 bis 50 Pa (= Pascal)) bei Umgebungstemperatur und bei erhöhter Temperatur von 200°C die nachstehenden Werte nicht überschreiten:
Während der Prüfung dürfen sich die Prüftüren inkl. der Beschläge nicht öffnen oder verformen.
Rauchschutztüren sind in der Regel auch Fluchttüren, deshalb muß sich die Prüftür (in unmittelbaren Anschluß zur Dichtheitsprüfung) problemlos öffnen und schließen lassen.
Die Rauchschutz-Funktion ist vom Hersteller durch ein Kennzeichnungsschild (im Türfalz) zu belegen und durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) nachzuweisen.
REINÆRDT als Hersteller bescheinigt außerdem mit dem "Ü-Zeichen" und Werksbescheinigung die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.
Vor der Planung und dem Einbau ist besonders auf die Kombinationsmöglichkeit mit Wänden, Wandarten und in Verglasungen zu achten. Das amtliche Prüfzeugnis gilt nur dann, wenn deren Kombination z.B. mit Rauchschutz-Verglasungen positiv geprüft und genehmigt wurde.
REINÆRDT hat Rauchschutz-Verglasungen im Programm die mit unseren ein- oder zweiflügeligen Rauchschutztüren kombiniert werden dürfen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Umfassende Erklärungen und Erläuterungen zum Thema erhalten Sie unter Rauchschutz-Grundlagen.
Das jeweilige Produktdatenblatt mit Detailzeichnungen und technischen Informationen finden Sie rechts nebenstehend zum Download.
Wenn Sie Fragen haben können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiter oder unseren Außendienst wenden. Unser Kontaktformular finden Sie hier.
| 2.8. Rauchschutz Grundlagen | |
| 0.08 MB | Download |
| 2.8.1.Rauchschutz HW43 RS-1 | |
| 43mm,Rw,P=32dB opt. 37,42dB | |
| 0.25 MB | Download |
| 2.8.2.Rauchschutz HW50 RS1 | |
| 50mm,Rw,P=32dB opt. 37,42dB | |
| 0.26 MB | Download |
| 2.8.3.Rauchschutz HW70 RS-1 | |
| 70mm,Rw,P=32dB opt. 37, 42, 46dB | |
| 0.26 MB | Download |
| 2.8.4.Rauchschutz HW50 RS-2 | |
| 50mm,Rw,P=32dB opt. 37 dB | |
| 0.26 MB | Download |
| 2.8.5.Rauchschutz HW70 RS-2 | |
| 70mm,Rw,P=32dB opt. 37,42dB | |
| 0.26 MB | Download |
| 2.8.6.Rauchschutz HR70 RS-1 | |
| 70mm,Rw,P=32dB opt. 37,42dB | |
| 0.11 MB | Download |
| 2.8.7.Rauchschutz HR70 RS-2 | |
| 70mm,Rw,P=32dB opt. 37,42dB | |
| 0.11 MB | Download |