... hier finden Sie unsere Nachweise zum Thema Rauchschutztüren nach DIN 18095. Unsere Rauchschutz-Türelemente sind [b]nach DIN 18095 geprüft.
Typ HW = HolzWerkstoff-Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise
Typ HR = HolzRahmen-Türen aus Massivholz
Zahl = Türdicke
RS = RauchSchutz
-1 = 1-flügelig
-2 = 2-flügelig
Die Rauchschutz-Funktion ist vom Hersteller durch ein Kennzeichnungsschild (im Türfalz) zu belegen und durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) nachzuweisen.
REINÆRDT als Hersteller bescheinigt außerdem mit dem "Ü-Zeichen" und Werksbescheinigung die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.
Festverglasungen sind rauchdicht, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind und tragen deshalb kein Kennzeichnungsschild:
Eine Kombination mit ein- oder zweiflügeligen REINÆRDT-Rauchschutztüren (Typ HW50, HW70, HR70 und HR90) ist dauerfunktionstechnisch nachgewiesen.
Bitte beachten Sie, daß geprüfte Rauchschutztüren das Prüfzeugnis verlieren, wenn sie in fremd hergestellte Verglasungen zum Einsatz kommen. Nachzulesen in der Prüfnorm (DIN 18095, Teil 2, Abschnitt 3.2) und der Norm (DIN 4102, Teil 18), die im Abschnitt 4.1.6 fordert, daß die Verbindung und Befestigung mit angrenzenden Bauteilen nur mit Eignungsnachweis erlaubt ist.
| HW43 RS-1 | |
| ABP | |
| 0.22 MB | Download |
| HW50 + HW70 RS-1 + RS-2 | |
| ABP mit Gutachten | |
| 1.84 MB | Download |
| HW54 RS-1 | |
| ABP mit Verlängerungsbescheid | |
| 0.32 MB | Download |
| HR70 RS-1 | |
| ABP mit Verlängerungsbescheid | |
| 0.55 MB | Download |
| HR70 RS-2 | |
| ABP mit Verlängerungsbescheid | |
| 0.63 MB | Download |