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Werksbescheinigung(en)

für Einbruchschutz-Türen nach DIN EN 1627
für Rauchschutz-Türen nach DIN 18095

Der Hersteller bescheinigt, dass die gelieferten REINÆRDT – Rauchschutz-Türen bzw. Einbruchschutz-Türen aus eigener Produktion stammen und den Baumustern der jeweiligen Prüfzeugnissen + Gutachten entsprechen.

Das nebenstehende Formular können Sie sich zur Information downloaden. Die Bestätigung wird durch REINÆRDT erstellt und ist dem Betreiber zu übergeben.

für T30 / T90 Brandschutztür bzw. Rauchschutztür
die bauseitig ein Dialock-Zutrittkontrollsystems erhalten.

Der Hersteller der Türen bescheinigt, dass Dialock-Zutrittskontrollsysteme die in der nebenstehenden Werksbescheinigung genannt sind, in Verbindung und unter Einhaltung der Montageanleitung nachträglich (z.B. bauseitig) in die gelieferten Türen eingebaut werden dürfen.

Werksbescheinigung:

Dialock-Zutrittskontrollsyssteme
Werksbescheinigung für T30, T90 und RS-Türen die nachträglich ein Dialock Zutrittskontrollsystem erhalten.
Werks- + Montagebescheinigung(en) RS-1 + RS-2
für Rauchschutz-Türen (Übereinstimmungserklärung)
Werks- + Montagebescheinigung(en) WK2 + WK3
für Einbruchschutz-Türen
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REINÆRDT XPRESS

Hier gibt es die beiden REINÆRDT Xpress Kataloge zum Downloaden: