Werksbescheinigungen und Übereinstimmungsbestätigungen
Übereinstimmungsbestätigung F30
... ist eine gemeinsame schriftliche Erklärung des Herstellers und des Einbauers, daß die Brandschutztür(en) hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) sowie der Einbauanleitung, die der Antragsteller bereit gestellt hat, hergestellt und eingebaut wurde(n).
Übereinstimmungsbestätigung T30 / T90
... ist eine schriftliche Erklärung des Einbauers, daß die Brandschutztür(en) hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) sowie der Einbauanleitung, die der Antragsteller bereit gestellt hat, eingebaut wurde(n).
Werksbescheinigung
... ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers, daß die Rauchschutztür(en) oder Einbruchschutztüren hinsichtlich aller Einzelheiten aus eigener Produktion stammen und den Baumustern der jeweiligen Prüfzeugnisse entsprechen. Die Baumuster wurden beim Materialprüfungsamt nach den in der entsprechenden DIN festgelegten Bedingungen mit positivem Ergebnis geprüft.
Montagebescheinigung RC
... ist eine schriftliche Erklärung des Einbauers, daß die Einbruchschutztür(en) hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen entsprechend der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Einbauanleitung, eingebaut wurde(n).
Dialokbescheinigung
... ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers, dass ein Dialock-Zutrittskontrollsysteme, in Verbindung und unter Einhaltung der Montageanleitung nachträglich (z.B. bauseitig) in die Funktionstüren eingebaut werden kann. Sie können dazu das entsprechende nebenstehende Formular downloaden und verwenden. Die ausgefüllte Bestätigung ist dem Bauherrn zu übergeben. Der Bauherr hat diese Unterlagen gegebenenfalls der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.